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Gast

Das Wort kommt aus dem (indischen) Sanskrit („ghas“ = Essen). Es meinte zunächst einen Fremdling, der kritisch beäugt und gegebenen- bzw. notfalls den Göttern geopfert wurde.

Das stellte ein beliebtes Sujet der antiken Tragödien dar und beweist das Vorkommen von Menschenopfern, zumindest im Mythos (Bibel) - und der Barockoper (® Kannibalismus). Doch die Götter lernten wie die Menschen dazu, und so wurde der Fremde bald durch ein entsprechendes Bratenstück auf dem Altar ersetzt.

Der Gast stand unter einem eigenen Recht, erhielt freundliche Aufnahme und Schutz, meist bis zu drei Tagen, hatte dafür selbst entsprechende Pflichten. Diese bedeuten heute: pünktlich zu erscheinen, das aufgetragene Essen positiv zu würdigen, selbst wenn nur ein Bemühen „ruch"bar wird, es so weit als nur möglich aufzuessen und zu einer angenehmen Tischunterhaltung beizutragen sowie bei Anzeichen allgemeiner Ermüdung oder Anödung zu gehen. Der Gastgeber hat für einen angenehmen, ruhigen Ablauf zu sorgen, die Gäste nicht durch ausgefallene oder technisch schwer bewältigbare Gerichte zu erniedrigen, allfällige Verstöße gegen die Manieren freundlich zu übersehen und bei gröberem Versagen Tischtuch wie Gästeliste danach zu bereinigen.

Entsprechend hat auch ein/e Restaurateur/euse sich um die Gäste zu sorgen, um ihr Wohl zu bekümmern. Hier gibt es Mindestanforderungen an Tischwäsche, Besteck, Dekoration, Höflichkeit des Personals der Servicebrigade und natürlich auch an die Küche. Wer vom Gast verlangt, dass er klaglos alles verzehre, bezahle, bei größerem Andrang schnellst seinen Tisch räume, gewinnt keine Stammgäste. Weil die mündlichen Empfehlungen für den Restaurantbesuch zentral sind, sollte der Gast als bestes Werbemittel betrachtet und so behandelt werden.